Sie warten schon lange auf die Beurteilung Ihrer Gesundheit oder der eines geliebten Menschen. Wenn sie Ihnen schließlich ausgehändigt wird, können Sie es kaum glauben: Der Gesundheitszustand entspricht nicht der tatsächlichen Pflegestufe.
Sie müssen es nicht bei einer ersten Beurteilung der Krankenversicherung belassen. Sie können zusätzliche Fragen stellen, wenn Sie das möchten. Sie können auch Widerspruch gegen Ihren Pflegebericht einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass etwas nicht in Ordnung ist. Was bewirkt es? Und: Was kann man tun, wenn selbst der Widerspruch nicht wie gewünscht ausfällt? Hier werden Sie lernen.
Nachdem Sie einen Antrag auf eine individuelle Pflegeleistung gestellt haben, erhalten Sie nach einigen Tagen die Ergebnisse im Pflegebericht. Was anfangs leicht erscheint, erweist sich später als schwierig. Manchmal ist es notwendig, einen Widerspruch einzulegen. Der Pflegebericht muss noch einmal überarbeitet werden.
Zum Beispiel, wenn der Antrag vollständig abgelehnt wurde. Ein geringeres Maß an Aufmerksamkeit, als Sie eigentlich verdienen, ist ebenfalls ein guter Grund, warum Sie sich angesprochen fühlen. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Widerspruch einlegen. Wird im Pflegebericht nicht gesondert auf einen möglichen Widerspruch hingewiesen, so liegt eine Besonderheit vor. In diesem Fall beträgt die Frist ein Jahr.
Unabhängig davon, wie lang die Frist für die Einreichung eines schriftlichen Widerspruchs gegen den Pflegebericht ist, ist es am besten, diesen per Einschreiben mit Rückschein einzureichen. Sie können auch per Fax übermitteln. Schicken Sie jedoch keine E-Mail, in der Sie die Idee ablehnen. Dies wird von der Pflegeversicherung nicht akzeptiert.
Um einen erfolgreichen Widerspruch gegen eine Bewertung einzulegen, müssen Sie die bereits beschriebenen Anforderungen erfüllen. Zugleich können Sie Ihre Chancen auf die Anpassung des Pflegegrads weiter verbessern. Vergewissern Sie sich, dass Ihre schriftliche Beschwerde gut vorbereitet ist und dass Sie jeden Punkt richtig abgewogen haben. Sie sollten auch daran denken, die Berechnungen für die Selbständigkeit mit den realen Lebensverhältnissen zu vergleichen. Passt die Berechnung und sind sämtliche relevante Punkte richtig addiert? Wenn es hier irgendwelche Unstimmigkeiten gibt, sollten Sie uns das mitteilen. Außerdem ist es sinnvoll.
Diese externen Gutachten verleihen dem Widerspruch gegen den Pflegebericht zusätzliches Gewicht. Daher sollten sie am besten gleich per Post oder Fax übermittelt werden. Wenn Sie sie markieren, sollten Sie gleichzeitig das Datum daneben schreiben. Ein eingeschriebener Brief per Post zeigt dies in verständlicher Weise an.
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Pflegeversicherung müssen formale Anforderungen erfüllen. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, können Sie sofort Widerspruch einlegen.
Doch unabhängig davon, wie lange die Frist ist – den schriftlichen Widerspruch gegen das Pflegegutachten legen Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein ein. Auch eine Übermittlung per Telefax ist möglich. Verzichten Sie jedoch darauf, den Widerspruch per E-Mail zu versenden. Das wird von den Pflegekassen nicht akzeptiert.
Um erfolgreich einen Widerspruch gegen Ihr Pflegegutachten einzulegen, ist die
bereits beschriebene Einhaltung der Vorschriften nötig. Zugleich können Sie
Ihre Chancen auf die Anpassung des Pflegegrads weiter verbessern.
Bereiten Sie Ihren schriftlichen Widerspruch gewissenhaft vor und prüfen Sie, ob die einzelnen
Punkte korrekt gewichtet wurden. Auch die Berechnung der Selbstständigkeit
sollten Sie mit den tatsächlichen Lebensbedingungen abgleichen.
Falls Sie hier Unstimmigkeiten feststellen, müssen Sie die Pflegekasse darauf hinweisen. Darüber hinaus ist es sinnvoll,
Diese externen Expertisen verleihen dem Widerspruch gegen Ihr Pflegegutachten zusätzlichen Nachdruck. Übermitteln Sie diese daher am besten zeitgleich auf postalischem Wege oder per Fax. Achten Sie zugleich darauf, diese mit dem
aktuellen Datum zu versehen. Ein Einschreiben per Rückschein zeigt dieses zum Beispiel nachvollziehbar an.
Das Pflegegutachten stellt lediglich eine Momentaufnahme des derzeitigen Gesundheitszustands dar. Ein Widerspruch ist daher in vielen Fällen berechtigt. Jedoch wird er manchmal trotz einer idealen Vorbereitung und der korrekten
Einhaltung sämtlicher Vorgaben abgelehnt. Jetzt kann es sinnvoll sein, sich an das Sozialgericht zu wenden. Die Frist von einem Monat nach Eingang Ihres Widerspruchsbescheids ist zu beachten. Es zählt das Datum des Zugangs. Dieses
ist entweder im Schreiben vermerkt oder Sie finden es auf dem gelben Umschlag des Einschreibens. Letzteren sollten Sie aufbewahren.
Die Experten unterstützen Sie ebenfalls bei der Formulierung und stehen Ihnen mit wertvollem Rat zur Seite.