Ist Ihr pflegebedürftiger Angehöriger auf Hilfe angewiesen, können Sie bei der Krankenkasse einen Pflegegrad beantragen. Bei einer Begutachtung werden die Voraussetzungen hierfür geprüft. Diese Begutachtung ist Grundlage zur Ermittlung des Pflegegrades.
Es gibt verschiedene Pflegegrade. Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit und ihren Alltagskompetenzen eingeschränkt sind, können einen Pflegegrad erhalten. Solche Einschränkungen sind etwa körperliche Beschwerden, Demenz oder eine geistige Behinderung. Eine Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft vorliegen, mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten. Der Grad der Selbstständigkeit ist entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad.
Nach der Feststellung des Pflegegrades können Leistungen aus der Pflegekasse beansprucht werden. Zu den Leistungen gehören Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst, aber auch verschiedene Hilfsmittel. Die ambulante Pflegesachleistung können Sie auch anteilig in Anspruch nehmen.
Zusätzlich zum Anteil an der ambulanten Pflegesachleistung hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger noch einen Anspruch auf 29,8 Prozent des Pflegegeldes (jedermann-gruppe.de).
Damit für Ihren Angehörigen ein Pflegegrad gewährt werden kann, ist die Pflegebedürftigkeit Voraussetzung. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist in § 14 SGB XI (dejure.org) definiert.
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Alltag dauerhaft selbständig zu bewältigen. Häufig tritt die Pflegebedürftigkeit altersbedingt ein.
Es gibt fünf verschiedene Pflegegrade, für die unterschiedliche Voraussetzungen gelten:
- 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und spezielle Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Pflegegrade und die Voraussetzungen dafür festgelegt.
Für jeden Pflegegrad gilt eine Punktezahl, die anhand verschiedener Faktoren im Rahmen der Begutachtung ermittelt wird.
Den Antrag auf einen Pflegegrad müssen Sie bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person stellen. Anschließend bekommen Sie einen Termin zur Begutachtung.
Die
Verbraucherzentrale NRW informiert auf ihrer Website, wie die Einstufung in einen Pflegegrad in der Coronakrise funktioniert. Während der Pandemie wurde die Begutachtung häufig telefonisch durchgeführt. Inzwischen kommt ein Gutachter vom Medizinischen Dienst wieder zu Ihnen nach Hause. Anhand eines Begutachtungssystems stellt er nach einem gemeinsamen Gespräch fest, ob ein Pflegegrad vorliegt.
Nach diesem Begutachtungssystem werden Punkte für
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Belastungen
- soziale Kontakte und Gestaltung des Alltagslebens vergeben.
Anhand dieser ermittelt die Krankenkasse den Pflegegrad.
Antragsformulare, mit denen Sie einen Pflegegrad beantragen können, stehen online kostenlos zum Download bereit. Sie können auch formlos an Ihre Krankenkasse einen Antrag stellen und erhalten die Antragsformulare anschließend per Post.
Haben Sie die ausgefüllten
Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse eingereicht, erhalten Sie einen Termin zur Begutachtung. Wurde ein Pflegegrad festgestellt, informiert Sie eine unabhängige Pflegeberatung, welche Leistungen Sie beanspruchen können. Sie haben sowohl Anspruch auf ambulante Pflege durch einen Pflegedienst als auch auf Pflegegeld.
Als
Pflegesachverständige stehe ich Ihnen beratend zur Seite und ermittele kompetent Ihre Pflegebedürftigkeit.
Zu meinen Leistungen zählen neben der
Verfahrenspflegschaft
ebenfalls das Ermitteln des Hilfsmittelbedarfs. Auch die Begutachtung des Wohnumfeldes, um zu prüfen, ob eine behindertengerechte Einrichtung notwendig ist, stellt einen Teil meines Angebots dar.