Eine Begutachtung des Pflegegrades kann sich lohnen. Mit einer Höherstufung des Pflegegrades stehen Ihnen oder Ihrem Angehörigen mehr Leistungen zu. Sind Sie mit dem aktuellen Pflegegrad nicht einverstanden oder haben Sie das Gefühl, dass sich der Zustand verschlimmert hat, wird dies bei der Begutachtung des Pflegegrades geprüft.
Eine Höherstufung bietet sich dann an, wenn sich der Gesundheitszustand der Betroffenen verschlechtert hat. Denn mit jeder höheren Pflegestufe stehen Ihnen mehr Sach- und Geldleistungen zu Pflegezwecken zu. Diese erhalten Sie aber nur, wenn der Pflegegrad angepasst worden ist. Wie Sie das beantragen, erfahren Sie hier.
Manchmal geht es schnell. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, erhöht sich der Pflegebedarf oft schlagartig. Mit dem Pflegebedarf steigen auch die Kosten, die für die Pflege anfallen.
Mit einem höheren Pflegegrad erhalten Sie entsprechend mehr Leistungen in Form von Sach- und Geldleistungen.
Sach- und Geldleistungen sind:
Aus diesem Grund kann sich eine Begutachtung des Pflegegrades lohnen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung erhalten Sie und Ihre Angehörigen.
Wichtig ist zu wissen, dass Sie auch Pflegegrade überspringen können. Sie müssen demnach die Pflegegrade nicht alle einen nach dem anderen erreichen, sondern können auch einzelne Grade auslassen.
Das passiert insbesondere dann, wenn sich der Gesundheitszustand zum Beispiel durch einen Schlaganfall sofort verschlimmert. In solchen Fällen können Sie schnell den höchsten Pflegegrad erreichen.
Daher lohnt sich eine Begutachtung des Pflegegrades.
Haben Sie sich dazu entschlossen, die Begutachtung des Pflegegrades zu beantragen, müssen Sie keinen offiziellen Antrag stellen. Der Bevollmächtigte oder der Versicherte selbst schreibt einen Brief an die Pflegekasse und erklärt das Anliegen.
Danach wird Ihnen die Pflegekasse ein Formular zukommen lassen. Dieses schicken Sie ausgefüllt zurück. In vielen Fällen kommt ein Gutachter vorbei und prüft die Pflegesituation und den Gesundheitszustand. Dabei stellt er fest, wie hoch der Pflegeaufwand geworden ist.
Es gibt keine festen Kriterien, anhand derer eine Entscheidung getroffen wird. Ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird, ist immer individuell.
Sind Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden, können Sie Widerspruch einlegen.
Beachten Sie daher:
Lassen Sie sich bei Zweifeln individuell beraten, sodass Ihrem Antrag nichts mehr im Wege steht.
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