Wenn Sie unfallbedingt, aufgrund einer Krankheit oder Ihres Alters pflegebedürftig sind, haben Sie einen Anspruch auf Leistungen, die Sie oder einer Ihrer Angehörigen bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen können.
Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Abteilung Ihrer Krankenkasse, bei welcher Sie einen Antrag auf Pflegegrad einreichen müssen. Die Krankenkasse evaluiert, ob Sie tatsächlich pflegebedürftig sind und beauftragt in der Folge den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Ein Gutachter kommt im Rahmen Ihres Antrags auf Pflegegrad zu Ihnen nach Hause, um den jeweiligen Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, werden Ihnen die Leistungen rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Antrages ausbezahlt. Daher lohnt es sich, diesen so früh wie möglich bei Ihrer Pflegeversicherung einzureichen.
Den Antrag auf Pflegegeld können Sie als Formular bei fast jeder Krankenkasse online herunterladen oder telefonisch beantragen.
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Vom Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hängt viel ab, denn das Gutachten des Sachverständiger ist die Grundlage für Ihren Antrag auf Pflegegrad an die Pflegeversicherung.
Er entscheidet darüber, ob und welche Leistungen Sie als pflegebedürftige Person erhalten. Der Termin muss Ihnen rechtzeitig in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Führen Sie über mehrere Tage ein Pflegetagebuch und listen Sie genau auf, welche Pflegetätigkeiten für Sie notwendig sind und teilen Sie dem Gutachter alle Punkte mit. Es empfiehlt sich auch, über Ihren Hilfebedarf im Alltag zu sprechen. Es ist nicht nötig, sich besonders selbstständig zu geben. Gerade beim Gespräch mit dem Gutachter dürfen Sie Ihre Hilfebedürftigkeit ruhig deutlich zeigen.
Bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf einen Pflegegrad ist Ihre Krankenkasse an eine gesetzliche Frist gebunden. Das bedeutet im Detail, dass maximal 25 Werktage ab Besuch des MDK verstreichen dürfen. Haben Sie Ihren Antrag auf Pflegegrad als Formular rechtzeitig eingereicht und den Besuch des Gutachters erfolgreich hinter sich gebracht, dürfte der Bescheid der Krankenkasse nicht lange auf sich warten. Dauert es dennoch länger, können Sie oder Ihr Angehöriger eine Entschädigung von 70 Euro pro begonnener Woche fordern.
Wenn Sie bereits in einem Pflegeheim wohnen und mindestens Pflegegrad Stufe 2 besitzen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung für Verzögerungen von Seiten Ihrer Krankenkasse.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Sie einen Antrag auf Pflegegrad als Formular bei Ihrer Krankenkasse einreichen, den Besuch der MDK empfangen und die Frist abwarten und dann einen niedrigeren Pflegegrad erhalten, als Sie sich vorgestellt haben. Im schlimmsten Fall kann es sogar dazu führen, dass Ihr Antrag auf Pflegegrad abgelehnt wird. Erheben Sie Einspruch und als letzte Instanz bleibt der Gang zum Sozialgericht offen.
Grundsätzlich erhalten Sie bei einem Antrag auf Pflegegrad eins einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Bei Pflegegrad zwei erhalten Sie einen höheren Betrag und Mittel. Die höchsten Beiträge erhalten Sie ab Pflegegrad vier und fünf. Wenn Sie in häuslicher Pflege leben, erhalten Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Leben Sie im Pflegeheim, erhalten Sie Zuschüsse für die stationäre Pflege. Zudem existieren Mittel für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege sowie für Pflegehilfsmittel.
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